IRENA

Intensiviertes REhaNAchsorgeprogramm für Berufstätige und Berufsunfähige (EU-Rentner)*

Das Ambulante Therapiezentrum der m&i-Fachklinik Bad Pyrmont bietet für die Deutsche Rentenversicherung Bund und Land (ehemals BfA und LVA) das Intensivierte REhaNAchsorgeprogramm IRENA an. Auf Empfehlung (=Kostenzusage) Ihres behandelnden Arztes in der Rehabilitationseinrichtung/-klinik können Sie das berufsbegleitende therapeutische Nachsorgeprogramm in Anspruch nehmen.

Das IRENA-Programm muss innerhalb eines Jahres nach Beendigung Ihrer stationären oder ambulanten Rehabilitation abgeschlossen sein. Medizinisch und therapeutisch sinnvoll ist IRENA direkt im Anschluss an Ihre Rehabilitationsmaßnahme, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Ende der vorherigen Rehabilitation.

*die mit einer Leistungsfähigkeit von über 3 Stunden pro Tag aus der medizinischen Rehabilitation entlassen wurden.

Für welche Patienten kommt das IRENA-Programm im Ambulanten Therapiezentrum der m&i-Fachklink Bad Pyrmont in Frage?

Alle Berufstätigen und EU-Rentner mit orthopädischen Erkrankungen/Verletzungen, deren Kostenträger für die Rehabilitationsmaßnahme die Deutsche Rentenversicherung ist.

Vom Nachsorgeprogramm IRENA ausgeschlossen sind Versicherte, wenn sie

  • mit einer Leistungsfähigkeit von unter drei Stunden pro Tag entlassen wurden,
  • eine Rente wegen Alters von wenigstens zwei Drittel der Vollrente beziehen oder beantragt haben oder
  • eine Leistung beziehen, die regelmäßig bis zum Beginn einer Rente wegen Alters gezahlt wird.

Die Therapien finden in Gruppen statt (keine Einzeltherapie).Dauer - Leistung - Zuzahlung

  • Häufigkeit, Dauer und Termine Ihres IRENA-Programms richten sich nach Ihrer Belastbarkeit und tageszeitlichen Vereinbarkeit mit Ihrer Berufstätigkeit. Die Dauer der Behandlungseinheit (Gruppentherapie) beträgt 90 Minuten.
  • Der Therapieplan erstreckt sich über maximal 24 Termine in 12 Monaten nach der Beendigung der Rehamaßnahme.
  • Jedem Teilnehmer werden pro Anwendungstag 5 € Fahrtkostenzuschuss vom Ambulanten Therapiezentrum ausbezahlt. Träger ist die Deutsche Rentenversicherung.
  • Für IRENA ist von Ihnen keine Zuzahlung zu leisten.
  • Die Therapien finden in Gruppen statt (keine Einzeltherapie).


Wichtige Hinweise

  • Auch wenn Arbeitsunfähigkeit besteht oder eine stufenweise Wiedereingliederung vorgesehen ist, steht dies einer parallelen Inanspruchnahme von IRENA-Leistungen nicht entgegen.
  • Eine Haushaltshilfe kann während der Inanspruchnahme von IRENA-Leistungen nicht erbracht werden.
  • Ein Anspruch auf Übergangsgeld für die Tage der Inanspruchnahme von IRENA-Leistungen besteht nicht. IRENA sollte berufsbegleitend in Anspruch genommen werden.


Hier können Sie unseren IRENA-Flyer herunterladen.
 

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