Unsere Aufnahmebedingungen in der speziellen Schmerztherapie

In der speziellen Schmerztherapie behandeln wir Patienten mit oder nach

  • chronischen Wirbelsäulenschmerzsyndromen nach konservativer Vorbehandlung
  • Nachbehandlung nach Bandscheiben- und sonstigen Wirbelsäulenoperationen
  • akuten zervikalen und lumbalen radikulären Schmerzen
  • chronischen Schmerzen der Bewegungsorgane im Bereich der Muskulatur, der Sehnen des Bindegewebes und der Gelenke
  • chronischen Schmerzen nach Unfallschäden oder als Operationsfolge
  • chronischen Schmerzen nach Amputation
  • chronischne Kopfschmerzen in den unterschiedlichen Formen, wie zum Beispiel Migräne, Spannungskopfschmerz, posttraumatischer Schmerz, medikamentinduzierter Schmerz und atypischer Gesichtsschmerz
  • Ischämieschmerzen
  • Weichteilschmerzen wie Fibromyalgiesyndrom, Polymyalgie, Polymyositis
  • neuropathischen Schmerzen wie Neuralgien, sympathische Reflexdystrophien, Deafferenzierungs-, Phantom- und Stumpfschmerzen, Engpass-Syndrom, Polyneuropathien

Wer verordnet welche Behandlungsform?

Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. eine Anschlussrehabilitation (AR) kann nur durch das Akutkrankenhaus oder durch den Hausarzt eingeleitet werden. Anträge werden im Akuthaus entweder vom zuständigen Arzt oder vom Sozialdienst gestellt.

Ein Heilverfahren (HV) wird über Ihren behandelnden Hausarzt beim zuständigen Versicherungsträger beantragt.

Für die ambulante Rehabilitation stellt Ihr Haus- oder Facharzt einen Antrag.

Für Berufstätige ist die Deutsche Rentenversicherung Bund und Land Kostenträger und für Rentner ihre jeweilige Krankenkasse.

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