Detaillierte Fach-Informationen zu den Aufnahmebedingungen und Behandlungsschwerpunkten erhalten Sie unter Einweisung Reha. Wir informieren Sie außerdem über Kostenträger und Zulassungen.

Auf unseren Seiten haben wir umfassende Informationen zu unserem gesamten Leistungsspektrum im Bereich der stationären wie auch ambulanten/teilstationären medizinischen Rehabilitation zusammengestellt.

Kostenträger / Zulassungen

Kostenträger
  • alle gesetzlichen Krankenkassen
  • private Krankenversicherungen
  • alle Rentenversicherungen (z. B. DRV-Bund, DRV-Land, LAK)
  • Berufsgenossenschaften
  • Betriebs- und Innungskrankenkassen
  • Knappschaft
  • Beihilfe
  • Versorgungsamt
  • Sozialamt


Beihilfe

Die Beihilfefähigkeit ist nach den Beihilfevorschriften des Öffentlichen Dienstes gegeben. Die Klinik ist vom Verband der privaten Krankenversicherungen e. V. als gemischte Krankenanstalt im Sinne des § 4 Abs. 5 MB/KK anerkannt. Wir empfehlen allen Versicherten von privaten Krankenversicherungsunternehmen, sich vor Antritt der stationären Maßnahme die Leistungszusage für eine stationäre Krankenhausbehandlung durch ihre Krankenversicherung schriftlich bestätigen zu lassen. Eine direkte Abrechnung unsererseits mit Ihrem Versicherungsträger ist gegebenenfalls möglich, wenn die Kostenübernahmegarantie Ihrer Krankenkasse bzw. Privatversicherung dies vorsieht.

Die m&i-Fachklinik Bad Pyrmont ist gemäß § 30 Gewerbeordnung als Privatkrankenanstalt konzessioniert und untersteht der Aufsicht des Gesundheitsamtes Hameln-Pyrmont.

Allgemeine Vertragsbedingungen und Hinweise zur Abrechnung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ), Behandlungsvertrag und AVBs

Hinweise und Informationen zur Abrechnung
Die Arzt- und Behandlungskosten im Klinikbereich werden nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. In den genannten Preisen sind die Medikamentenkosten, eine komfortable Unterbringung mit Verpflegung (Voll-, Diät- und sonstige Kostformen), der Pflegedienst und die Benutzung des Schwimmbades enthalten. Die fachärztliche und pflegerische Betreuung ist rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen, gewährleistet.


Zulassungen
  • Zulassungen nach SGB (Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V)
  • Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlussrehabilitation (AR) der Rentenversicherung und der Krankenkassen - Aufnahme nach § 40 SGB V
  • Stationäre medizinische Rehabilitation/Heilverfahren (HV)
  • Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW-Verfahren)
  • Ambulantes Therapiezentrum für eine wohnortnahe Behandlung orthopädisch-unfallchirurgischer und rheumatologischer Patienten
  • Stationäre AHB-Verfahren und Heilverfahren für Privatversicherte
  • Stationäre Anwendungen für selbstzahlende Patienten
  • Kurzzeitpflege nach § 72, Abs. 2 SGB XI

Ansprechpartner

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zu den Aufnahmemodalitäten oder der Anmeldung von Patienten können Sie sich gerne an unser Aufnahmeteam wenden.
Ihre Ansprechpartner

Anträge & Formulare

Hier können Sie den Antrag des Versicherten auf medizinische Leistungen zur Rehabilitation downloaden:


Link zum Deutschen Schmerzfragebogen: